BGH verhandelt über Speicherung beglichener Forderungen durch die Schufa
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) um die Frage, wie lange die Schufa bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern darf. Der Kläger beglich drei Rechnungen von insgesamt mehreren Hundert Euro erst nach zehn bis 22 Monaten. Die Schufa speicherte die Informationen für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung. (Az. I ZR 97/25)
Im Schufa-Wert des Klägers wurde die Gefahr eines Zahlungsausfalls als "sehr kritisch" eingestuft. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Schufa zu 1040 Euro Schadenersatz. Zur Begründung erklärte es, dass die Schufa die Daten nach der Zahlung hätte löschen müssen. Sie jahrelang zu speichern, verstoße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Die Schufa wandte sich an den BGH, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen. Dieser verhandelt nun.
R.Betancur--BT